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Sicherheit zum Jahreswechsel: Bitte halten Sie die Abbrennzeiten und Sicherheitsabstände ein!

Seester, den 29.12.2020

Auch wenn der Verkauf von Silvesterfeuerwerk in diesem Jahr aufgrund der Corona-Panemie verboten wurde und nur im engsten Familien- und Freundeskreis ins neue Jahr gefeiert werden darf, besteht dennoch kein generelles Feuerwerkverbot.

 

Aus diesem Grund möchten an dieser Stelle nochmals darauf hinweisen, dass das Abbrennen von Feuerwerk und Knallkörpern lediglich am Silvester und Neujahr (teilweise schränken weitere Erlasse den Zeitraum noch weiter ein) gestattet ist.

Bitte halten Sie die notwendigen Sicherheitsabstände ein. Gerade die zahlreichen, ortsbildprägenden Reetdachgebäude in unserer Gemeinde benötigen besondere Rücksicht und große Sicherheitsabstände, hier gilt ein Schutzradius von mindestens 200 Metern um diese Gebäude (siehe Übersichtskarte, welche keine Garantie auf Vollständigkeit und Richtigkeit erhebt!).

 

In unserer Nachbargemeinde Seestermühe gilt ein generelles Verbot für das Zünden von Feuerwerks- und Knallkörpern, welches sich grenzüberschreitend 200 Meter weit auch in unsere Gemeinde hinein erstreckt.

 

Denken Sie gerade beim Zünden von lauten Knallkörpern bitte auch an unsere jüngsten Mitbürger sowie unsere Haus- und Wildtiere, für die der Lärm eine besondere Stresssituation bedeutet!

 

Beachten Sie weiterhin bitte die Sicherheitshinweise unserer Feuerwehr, die sie unter https://www.feuerwehr-seester.de/seite/244349/feuerwerk.html finden.

 

Aufgrund der aktuell sehr ernsten Lage in Bezug auf die Corona-Pandemie möchten wir an dieser Stelle an die Vernunft eines jeden Einzelnen appellieren. Meiden Sie nach Möglichkeit Kontakte und begrenzen Sie diese auf ihre engsten Familienangehörigen. Nur so können wir dem Virus langfristig Einhalt gebieten und nach und nach zu unserem gewohnten Alltag zurückkehren.

 

 
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