Die Gemeinde Seester lädt zum Jedermannflohmarkt ein

Seester, den 08.04.2017

Jedermannflohmarkt Seester am 25.06.2017 von 11.00 bis 17.00 Uhr

 

 

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

 

am 25.06.2017 findet in der Zeit von 11.00 bis 17.00 Uhr ein Jedermannflohmarkt in Seester statt. Alle sind herzlich eingeladen, auf dem eigenen Grundstück Waren zum Verkauf anzubieten. Keine Anfahrt, keine Parkplatzprobleme, kein Ein- und Auspacken. Einfach die zu kleinen Kinderklamotten, die alte Kommode und das andere Gedöns vor dem Haus anbieten und bei Klönschnack zum guten Preis loswerden. Und natürlich auch Kleidung für die Kinder, eine schöne neue Kommode für das Wohnzimmer und andere Schätze bei den nahen und fernen Nachbarn entdecken...

 

Die Teilnahme ist kostenlos für alle Seesteraner Haushalte.

Von privat – für privat!

 

 

Interesse geweckt? 

Verkäufer melden sich bitte mit dem vorbereiteten Formular oder per E-Mail an (siehe Flyer im Dateianhang oder Postwurfsendung).

Wir erstellen dann einen Übersichtsplan, an welchen Adressen Verkaufsstände vorhanden sind (Namen werden dort nicht genannt).

 

 

Für die Teilnahme gelten folgende Bedingungen, die mit der Anmeldung akzeptiert werden:
 

1. Teilnehmen können Privatpersonen mit Wohnsitz in Seester.

2. Gewerbliche Händler sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

3. Verkäufer melden sich bis 15.5.17 bei Bürgermeister Claus Hell (Kurzenmoor 28) oder Gregor Jacobs (Zur Rönnwettern 3) an.

4. Die Teilnehmer sind damit einverstanden, in einem Übersichtsplan mit Standort (aber ohne Namen) genannt zu werden. Der Übersichtsplan wird an alle Haushalte in Seester kurz vor dem Flohmarkt verteilt sowie im Aushang in den gemeindlichen Bekanntmachungskästen bekannt gegeben.

5. Stände dürfen nur auf dem eigenen Grundstück aufgebaut werden. Gemeinschaftsstände mehrerer Haushalte aus Seester sind zulässig.

6. Gehwege und Straßen sind frei zu halten. Kurzfristiges Parken muss so erfolgen, dass Rettungsfahrzeuge jederzeit vorbei fahren können.

7. Die angemeldeten Stände sind mit einem Plakat gekennzeichnet, das gut sichtbar angebracht werden muss.

8. Der Verkauf ist nur während der Zeit von 11.00 bis 17.00 zulässig.

9. Es dürfen nur Gegenstände verkauft werden, die Eigentum des Verkäufers sind. Weiterhin darf folgendes nicht verkauft werden:

a. Gegenstände, auf denen sich verfassungsfeindliche
    Symbole befinden

b. Kriegsverherrlichende Schriften

c. Waffen aller Art

d. Jugendgefährdende Medien aller Art

e. lebende Tiere

10. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung bei Schäden (Diebstahl, Bruch, Gewalt etc.), die den Teilnehmer während der Veranstaltung treffen.