2. Jedermann-Dorfllohmarkt in Seester - jetzt anmelden!

Seester, den 27.04.2019

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

 

nach dem großartigen Erfolg vor zwei Jahren möchten wir nun am Sonntag, 16. Juni 2019 in der Zeit von 11.00 Uhr bis 17.00 Uhr mit Ihnen gemeinsam den 2. Seesteraner Jedermannflohmarkt veranstalten.

 

Alle sind herzlich eingeladen, auf dem eigenen Grundstück Waren zum Verkauf anzubieten. Einfach die zu kleinen Kinderklamotten, die alte Kommode und das andere Gedöns vor dem Haus anbieten und bei Klönschnack zum guten Preis loswerden. Und natürlich auch Kleidung für die Kinder, einen schönen neuen Schrank für das Wohnzimmer und andere Schätze bei den nahen und fernen Nachbarn entdecken...

 

Da die Erfahrungen des letzten Flohmarkts gezeigt haben, dass einzelne Verkaufsstände in den abgelegeneren Außenbereichen unserer Gemeinde teilweise nur geringen Zulauf hatten, besteht in diesem Jahr die Möglichkeit, alternativ einen Stand auf einer zentral gelegenen, öffentlichen Fläche im Ortskern aufzubauen. Bei Bedarf vermerken Sie Ihren Wunsch bitte auf Ihrer Anmeldung.

 

Die Teilnahme ist kostenlos für alle Seesteraner Haushalte.

 

Von privat - für privat!

 

Interesse geweckt? Verkäufer melden sich bitte bis zum 12.05.2019 per E-Mail unter flohmarkt@seester.de (die benötigten Angaben entnehmen Sie bitte dem Anmeldeformular auf dem Veranstaltungsflyer) an oder werfen die ausgefüllte Anmeldung in den Briefkasten bei Bürgermeister Claus Hell (Kurzenmoor 28), Kay Stieler (Dorfstraße 30 B) oder Lars Liebau (In de Hörn 7).

Wir erstellen dann einen Übersichtsplan, an welchen Adressen Flohmarktstände zu finden sind (Namen werden hier nicht genannt). Mit der Anmeldung werden die unten stehenden Bedingungen akzeptiert.

 

Ihr Schul-, Sport- und Kulturausschuss
der Gemeinde Seester

Lars Liebau, Nicolas Herwig, Ute Schillhorn, Hermann Stieler und Kay Stieler

 

 

Für die Teilnahme gelten folgende Bedingungen, die mit der Anmeldung akzeptiert werden:
  1. Teilnehmen können Privatpersonen mit Wohnsitz in Seester.
  2. Gewerbliche Händler sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
  3. Verkäufer melden sich bis zum 12.05.2019 mit dem Anmeldeformular bei Bürgermeister Claus Hell (Kurzenmoor 28), Kay Stieler (Dorfstraße 30 B), Lars Liebau (In den Hörn 7) oder per E-Mail unter flohmarkt@seester.de an.
  4. Die Teilnehmer sind damit einverstanden, in einem Übersichtsplan mit Standort (aber ohne Namen) genannt zu werden. Der Übersichtsplan wird an alle Haushalte in Seester kurz vor dem Flohmarkt verteilt, im Aushang in den gemeindlichen Bekanntmachungskästen bekannt gegeben und liegt am Veranstaltungstag an zentralen Stellen aus.
  5. Stände dürfen nur auf dem eigenen Grundstück aufgebaut werden. Gemeinschaftsstände mehrerer Haushalte sind zulässig.
  6. Gehwege und Straßen sind frei zu halten. Kurzfristiges Parken muss so erfolgen, dass Rettungsfahrzeuge jederzeit passieren können.
  7. Die angemeldeten Stände sind mit einem Plakat gekennzeichnet, das gut sichtbar angebracht werden muss.
  8. Der Verkauf ist nur während der Zeit von 11.00 bis 17.00 Uhr zulässig.
  9. Es dürfen nur Gegenstände verkauft werden, die Eigentum des Verkäufers sind. Weiterhin darf folgendes nicht verkauft werden:
      1. Gegenstände, auf denen sich verfassungsfeindliche Symbole befinden
      2. Kriegsverherrlichende Schriften
      3. Waffen aller Art
      4. Jugendgefährdende Medien aller Art
      5. Lebende Tiere
  10. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung bei Schäden (Diebstahl, Bruch, Gewalt etc.), die den Teilnehmer während der Veranstaltung treffen.

 

 

Fotoserien


1. Jedermann-Dorfflohmarkt in Seester (25.06.2017)

Fotos: Kay Stieler