Informationen zur Geflügelpest - Seester erneut Beobachtungsgebiet

Seester, den 30.01.2017

Informationen zum 2. Beobachtungsgebiet im nördlichen Kreisgebiet (AV17/3):
 

In der Gemeinde Sommerland, Ortsteil Grönland, ist am 24.01.2017 der Ausbruch der Geflügelpest bei einem Bussard amtlich festgestellt worden. Der Kreis Steinburg hat um den Fundort das Gebiet mit einem Radius von mindestens drei Kilometern als Sperrbezirk festgelegt. Hiervon ist der Kreis Pinneberg jedoch nicht betroffen.
 

Darüber hinaus wurde um den Sperrbezirk ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern um den Fundort festgelegt.


Aufgrund dessen werden im Kreis Pinneberg ergänzend zu dem vom Kreis Steinburg festgelegten Beobachtungsgebiet die Stadt Elmshorn sowie die Gemeinden Seester, Raa-Besenbek, Kölln-Reisiek, Bokholt-Hanredder, Klein Offenseth-Sparrieshoop, Groß Offenseth-Aspern, Brande-Hörnerkirchen, Westerhorn und Osterhorn zum Beobachtungsgebiet erklärt.


Die genau beschriebenen Grenzen des Beobachtungsgebietes sowie die dort geltenden Schutzmaßnahmen entnehmen Sie bitte der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung Nr. 17/3 zum Schutz gegen die Geflügelpest durch Wildvögel im Kreis Pinneberg vom 30.01.2017


Wer einen Hund oder eine Katze hält, hat sicherzustellen, dass diese im o.g. nördlichen Beobachtungsgebiet nicht frei umherlaufen (Anleinpflicht).
 

 

Den vollständigen Text finden Sie auf den Seiten des Kreises Pinneberg unter https://www.kreis-pinneberg.de/Gefl%C3%BCgelpest.html